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So
überschrieben die „Nürnberger
Nachrichten“
einen Artikel über die
Tätigkeit der Berufsbetreuer. Eine der wenigen
positiven Berichterstattungen
über ein noch junges und weitgehend unbekanntes
Tätigkeitsbild. Denn wie viele andere Themen rund um
Krankheit, eigene Hilflosigkeit und Vorsorge wird auch das Thema rechtliche
Betreuung gerne verdrängt.
Auch heute noch, über 15 Jahre nach seiner Einführung, ist das Institut der rechtlichen Betreuung vielen Menschen unbekannt und kann – leider – immer noch am schnellsten mit dem Verweis auf das frühere Vormundschaftsrecht erklärt werden. Hierzu trägt sicherlich die unspezifische Bezeichnung „Betreuung“ bei, die ja noch in vielen anderen Zusammenhängen auftaucht. Dabei kann durch Krankheit oder Unfall jeder in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können und auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen zu sein. Ist dann kein Angehöriger oder sonstiger ehrenamtlicher Betreuer in der Lage, die Betreuung zu übernehmen, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Auf den folgenden Seiten stelle ich meine Tätigkeit vor und erläutere grundlegende Zusammenhänge. Ziel ist dabei ein leicht lesbarer Überblick über die wichtigsten Fragen, wie sie mir in der täglichen Praxis von den Betroffenen und deren Umfeld gestellt werden. Auf detaillierte Gesetzes- und Urteilsangaben wurde für eine bessere Übersichtlichkeit verzichtet. Für ausführliche Informationen verweise ich auf die Fachliteratur oder die angegebenen Links. Anregungen und Korrekturen sind jederzeit . Der leichteren Lesbarkeit wegen verwende ich auf diesen Seiten lediglich die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer impliziert. Sie können natürlich, wie im Internet üblich, über die Verweise im Text oder das Inhaltsverzeichnis in der rechten Spalte direkt zu einem Kapitel springen. Wenn Sie jedoch einen Blick auf alle Seiten werfen wollen, benutzen Sie einfach den Verweis „nächstes Kapitel“ unten rechts. |
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